Wir helfen Ihnen bei folgenden Problemstellungen:Im Arbeitsrecht beraten wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, entwerfen individuelle Vertragsgestaltungen und vertreten Sie in Arbeitsgerichtsprozessen, etwa im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder Lohnforderungen. Im Familienrecht beraten wir bei der Geltendmachung oder bei der Abwehr von Unterhaltsansprüchen außergerichtlich oder vor Gericht. Wir entwerfen individuelle Eheverträge für Sie und versuchen so durch möglichst detaillierte Regelungen Streitigkeiten für den Trennungsfall möglichst frühzeitig zu klären. Freilich vertreten wir Ihre Interessen auch in regulären Ehescheidungsverfahren. Im Oktober 2004 wurde Frau Rechtsanwältin Weißbach aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Fachkenntnisse und Erfahrung der Titel "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. Im Mietrecht wahren wir Ihre berechtigten Interessen als Mieter oder Vermieter. Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Mietzins und von Ansprüchen rund um das Mietverhältnis (Schönheitsreparaturen, Nebenkosten) wird von uns kompetent erledigt. Aber auch hier stellt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit die Beratung bei der Ausgestaltung Ihrer Mietverträge dar. Im Dezember 2012 wurde Frau Rechtsanwältin Löcher aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Fachkenntnisse und Erfahrung der Titel "Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" verliehen. Bei der Beitreibung Ihrer Außenstände, bei der Realisierung Ihrer Inkassos unterstützen wir Sie nicht nur bis zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels. Bereits vor einer gerichtlichen Tätigkeit recherchieren wir den Schuldner über Auskunfteien und können so gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob ein weiteres Vorgehen noch Sinn macht. Um Ihnen einen entsprechenden Zeitvorteil zu verschaffen nutzen wir das vollelektronische automatisierte Mahnverfahren. Liegt erst ein Titel vor, so schöpfen wir sämtliche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aus, die sich aus Recherchen über externe Auskunfteien ergeben. Hausverwalter und Immobilienmakler unterstützen wir bei der Realisierung ihrer Provisionsansprüche, entwerfen für Sie die wichtigen Verträge, damit Sie Unklarheiten bereits im Vorfeld weitestgehendst ausschalten können und vertreten Sie freilich auch in Rechtsstreitigkeiten, selbstverständlich auch in Wohnungseigentumssachen. Finanzdienstleister beraten wir auf allen Ebenen von der Vertriebsgesellschaft bis zum Finanzmakler und erarbeiten hier nicht nur Vertriebsvereinbarungen, sondern erarbeiten gemeinsam Formulare für eine erfolgreiche und rechtssichere Kundenberatung. Selbstverständlich verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht bei Ansprüchen um einen Verkehrsunfall von der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Vertretung in Bußgeldverfahren oder in Verkehrsstrafsachen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei. Sie werden als Inhaber einer Internetdomain abgemahnt oder möchten prüfen inwieweit eine andere Domain Ihre Rechte verletzt ? Wir beraten Sie kompetent auf dem Gebiet des Domainrechts und erörtern gemeinsam mit Ihnen die Risiken eines Rechtsstreits und vertreten sodann auch Ihre Interessen vor Gericht, sei es etwa bei der Durchsetzung Ihrer Markenansprüche, sei es bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von Abmahnvereinen. Im Computer- und Softwarerecht beraten wir Sie bei dem Entwurf von Lizenzverträgen, von Softwareerstellungsverträgen sowie bei der Erstellung von Webhostingverträgen und Vertragsgestaltungen rund ums Internet sowie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Verträgen. Im Erbrecht beraten wir Sie bei der Erstellungen von Testamenten, aber auch bei umfassenden Gestaltungen zu vorweggenommenen Erbfolgen. Regelungsmöglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten sind hier enorm. Auch hier gilt: Je eher das Problem ausführlich angepackt wird umso größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung von Ansprüchen als Erbe sowie als Pflichtteilsberechtigter. Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie umfassend bei der Gründung von Kapitalgesellschaften vom Entwurf des Gesellschaftsvertrages über die Klärung von Fragen mit der IHK über die notarielle Beurkundung bis hin zur Anmeldung beim Handelsregister betreuen wir Sie. Hier beraten wir Sie bei Maßnahmen der Kapitalerhöhung genauso wie bei der korrekten Durchführung von Hauptversammlungen. Als Unternehmer oder Selbständigen beraten wir Sie fair bei der Rechtsformwahl, entwerfen speziell auf Sie zugeschnittene Gesellschaftsverträge und begleiten beratend Ihre Gesellschaft bei den Verpflichtungen aber auch Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der von Ihnen gewählten Rechtsform ergeben. Als Handelsvertreter oder Handelsmakler beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche sowie bei einer fairen Vertragsgestaltung. In verschiedenen Bereichen verfügen wir über branchenspezifische Erfahrung. Als Kapitalanleger beraten wir Sie umfassend bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Kapitalverlust. Dies gilt auch im Hinblick auf den Erwerb sog. Schrottimmobilien oder fehlgeschlagener Fonds. Auch hier prüfen wir die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in alle Richtungen. Selbstverständlich klären wir Sie über Prozeßrisiken bestmöglichst auf, sodass Sie unsere Empfehlungen nachvollziehen können. Sie sehen: Wir können Ihnen für viele Probleme kompetente und möglicherweise auch einfache Lösungsmöglichkeiten anbieten. Wir sind fair: Sollte ein Rechtsgebiet trotzdem einmal von uns nicht bearbeitet werden, so empfehlen wir Ihnen eine Kollegin oder einen Kollegen. Wir beraten Sie nur in den Gebieten auf denen wir durch Spezialisierung und Erfahrung Kompetenzen erwerben konnten. Versprochen. |