Kanzlei Weißbach

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Nebenkosten.

I.          Welche Möglichkeiten bestehen die Nebenkosten eines Grundstückes auf den Wohnungsmieter umzulegen?

  •  Nebenkosten sind alle Kosten, die dem Hauseigentümer durch das Eigentum am Grundstück laufend entstehen, diese sind zum überwiegenden Teil auf den Mieter umlegbar.
  • Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Inklusivmiete oder Nebenkostenpauschale

  • Einheitlicher Mietzins, der sowohl Grundmiete, als auch Nebenkosten enthält oder Vereinbarung einer festen Pauschale ohne Abrechnung,
  • Einvernehmliche und auch einseitige Abänderung in verbrauchsabhängige Nebenkostenzahlungen  für zukünftige Abrechnungsperioden möglich,
  • außerdem kann der Vermieter die Pauschale bei erhöhten Betriebskosten erhöhen,
  • unter engen Grenzen ist auch eine rückwirkende Erhöhung möglich.

2. Nebenkostenvorauszahlungen mit Abrechnung

  • Vereinbarung der Zahlung einer monatlichen Nebenkostenvorauszahlung mit späterer Abrechnung.
  • Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen, sonst:
  • grundsätzlich kein Nachforderungsanspruch des Vermieters mehr,
  • kann der Mieter auf Erteilung einer Abrechnung klagen,
  • hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich zukünftiger Vorauszahlungen geltend machen.
  • Ausnahme: Vermieter ist begründet an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert.
  • Der Mieter hat nach Vorlage der Nebenkostenabrechnung 1 Jahr Zeit, Einwendungen gegen die Abrechnung geltend zu machen.
  • Die Nebenkostenabrechnung muss folgende Mindestangaben enthalten:
  • Angabe der Gesamtkosten und deren Zusammensetzung,
  • Mitteilung und Erläuterung des Umlagemaßstabes,
  • Berechnung des Anteiles des Mieters,
  • Angabe des Vorauszahlungsbetrages des Mieters,
  • Feststellung des Gesamtergebnisses.

II.         Einzelne Nebenkostenprobleme

  •  Es sind nur die Nebenkosten umlegbar, die im Mietvertrag vereinbart wurden und die auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
  • Nicht umlegbar: Verwaltungskosten, Reparaturkosten und unwirtschaftliche Kosten.
  • Häufig bei: Hauswartkosten, Vollwartungsverträgen von Fahrstühlen.

Stand: Mai 2017.


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