Familienrecht.
Ein großer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Familienrecht. Eine Trennung ist für die Beteiligten immer emotional hoch belastend. Sie bedeutet für die Beteiligten große Veränderungen, die es zu meistern gilt - sei es die Klärung der Wohnverhältnisse, seien es die Finanzen. Dies besonders dann, wenn Kinder mit betroffen sind, deren Wohl immer höchste Priorität haben muss.
Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Phase des Lebens in allen zu klärenden Fragen und in jedem Stadium, also von der Trennung bis zur Scheidung beratend und-wenn es sich nicht vermeiden lässt, auch im Rahmen von Gerichtsverfahren zur Seite.
Dies umfasst insbesondere die Tätigkeit im Rahmen folgender Themen:
- Trennungsjahr / Ehescheidung
- zukünftige Betreuung der Kinder
- elterliche Sorge
- Aufteilung des Vermögens
- Unterhalt
Darüber hinaus beraten und begleiten wir auch bei der Gestaltung von Eheverträgen.
Beachten Sie bitte: Die Information auf diesen Seiten ist eine allgemein gehaltene Darstellung, die nicht auf besondere Fallkonstellationen eingehen kann. Sie kann nicht eine individuelle, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Beratung ersetzen!