Kanzlei Weißbach

Rechtsanwälte - Fachanwälte


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So unterstützen wir Sie bei der Immobilienverwaltung:

Mietverwaltung

Beim Mietinkasso unterstützen wir Sie ab der letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, beim elektronisch eingereichten Mahnbescheid bis hin zur Zahlungsklage und stimmen gemeinsam das geeignete Verfahren ab.

Beim Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen überprüfen wir die Vertragsgestaltungen nicht nur auf Rechtssicherheit, sondern auch dahingehend, dass eventuell umlegbare Kosten auch als solche gesondert abgerechnet werden.

Bei der Abwicklung von Schadensfällen um die Immobilie unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung gegenüber Sach-, bzw. Haftpflichtversicherungen und können Ihnen aufgrund unserer Erfahrung wertvolle Tipps für die Schadens- und Beweissicherung geben. Wir klären, was vom Versicherungsschutz welcher Versicherung umfasst ist.

Hausordnung: Wir erarbeiten an Hand der konkreten Situation einen Vorschlag, der nicht nur rechtssicher, sondern auch fair gestaltet ist.

Bei der Wohnungsübergabe unterstützen wir Sie mit der Erarbeitung eines Übergabeprotokolls, sind Ihnen dann bei dem Procedere der Mängelbeseitigung behilflich und beraten Sie dann unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung und die konkreten vertraglichen Formulierungen, wer welche Kosten tragen muss.

Den Abschluss von Mietverträgen unterstützen wir mit der Überlassung eines individuell an die jeweilige Situation angepassten Mietvertrags. Standardklauseln werden von uns bei Änderungen in der Rechtsprechung regelmäßig überarbeitet.

Bei Kündigungen beraten wir Sie darüber, welche Gründe von der Rechtsprechung anerkannt werden, aber auch zu den Formalien der Kündigung bis hin zur Einhaltung der jeweiligen Fristen. 

Gewerbeimmobilien

Ergänzend zur Tätigkeit im Rahmen der Mietverwaltung entwerfen wir speziell auf Gewerbemieträume abgestimmte Mietverträge. 

Wohnungseigentum (Verwaltung WEG)

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung einer Eigentümerversammlung, von den rechtlichen Formalien der Einladung über die Protokollierung und Beschlussfassung. Im Rahmen von Streitigkeiten mit einzelnen Eigentümern vertreten wir die Interessen der WEG. Damit auch Beschlussfähigkeit gegeben ist, erarbeiten wir Vollmachten nach der Beschlusssituation.

Beim Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen für die WEG prüfen wir diese auf Rechtssicherheit, aber auch ihre Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnungen einschließlich deren Umlegbarkeit. 

Sondereigentum

Die Sondereigentumsverwaltung beginnt bei der rechtssicheren Gestaltung einer Vollmacht und endet noch lange nicht beim Verwaltervertrag.


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