Nebenkosten.
I. Welche Möglichkeiten bestehen die Nebenkosten eines Grundstückes auf den Wohnungsmieter umzulegen?
- Nebenkosten sind alle Kosten, die dem Hauseigentümer durch das Eigentum am Grundstück laufend entstehen, diese sind zum überwiegenden Teil auf den Mieter umlegbar.
- Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Inklusivmiete oder Nebenkostenpauschale
- Einheitlicher Mietzins, der sowohl Grundmiete, als auch Nebenkosten enthält oder Vereinbarung einer festen Pauschale ohne Abrechnung,
- Einvernehmliche und auch einseitige Abänderung in verbrauchsabhängige Nebenkostenzahlungen für zukünftige Abrechnungsperioden möglich,
- außerdem kann der Vermieter die Pauschale bei erhöhten Betriebskosten erhöhen,
- unter engen Grenzen ist auch eine rückwirkende Erhöhung möglich.
2. Nebenkostenvorauszahlungen mit Abrechnung
- Vereinbarung der Zahlung einer monatlichen Nebenkostenvorauszahlung mit späterer Abrechnung.
- Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen, sonst:
- grundsätzlich kein Nachforderungsanspruch des Vermieters mehr,
- kann der Mieter auf Erteilung einer Abrechnung klagen,
- hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich zukünftiger Vorauszahlungen geltend machen.
- Ausnahme: Vermieter ist begründet an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert.
- Der Mieter hat nach Vorlage der Nebenkostenabrechnung 1 Jahr Zeit, Einwendungen gegen die Abrechnung geltend zu machen.
- Die Nebenkostenabrechnung muss folgende Mindestangaben enthalten:
- Angabe der Gesamtkosten und deren Zusammensetzung,
- Mitteilung und Erläuterung des Umlagemaßstabes,
- Berechnung des Anteiles des Mieters,
- Angabe des Vorauszahlungsbetrages des Mieters,
- Feststellung des Gesamtergebnisses.
II. Einzelne Nebenkostenprobleme
- Es sind nur die Nebenkosten umlegbar, die im Mietvertrag vereinbart wurden und die auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
- Nicht umlegbar: Verwaltungskosten, Reparaturkosten und unwirtschaftliche Kosten.
- Häufig bei: Hauswartkosten, Vollwartungsverträgen von Fahrstühlen.
Stand: Mai 2017.